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BGH, 18.06.2014 - 5 StR 231/14 |
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Zurückweisung einer Revision als unbegründet
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Zurückweisung einer Revision als unbegründet - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- LG Heidelberg, 06.04.2016 - 12 O 14/16
Aktiengesellschaft: Umfang des Auskunftsanspruchs des besonderen Vertreters zur …
Der Antragsteller zu 1 (künftig: Antragsteller) wurde auf Veranlassung eines der drei Familienstämme, nämlich des Dr. P. K. (vgl. AG Mannheim, Beschluss vom 12.05.2014 - HRB 333796 BeckRS 2014, 13796), gemäß den Beschlüssen der Hauptversammlung der Antragstellerin zu 2, die zugleich die Antragsgegnerin zu 1 ist, vom 30.04 und 30.06.2014 zum besonderen Vertreter der Antragstellerin zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Antragstellerin sowie mit erweiterndem Beschluss vom 30.04.2015 gegen einige Aktionäre sowie die Testamentsvollstrecker einer verstorbenen Mitaktionärin im Zusammenhang mit der Veräußerung der Beteiligung der Antragstellerin an der R.P. S. GmbH und Co. KG sowie der R.P. S. Verwaltungs GmbH (künftig für beide zusammen: RPS) im Jahr 2011/20112 bestellt.